Energiesparen im Haushalt

Posted at November 18th, 2010 by Martha

Energie sparen im Haushalt
Energie sparen im Haushalt

In der kalten Jahreszeit nun haben Hausbesitzer wieder große Angst vor hohen und unkontrollierbaren Heizkosten. Wo geht die ganze Energie hin, die meine Heizanlage produziert? Und welche Geräte verschlucken die meiste Energie im Haushalt? Ein Energieausweis kann helfen, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen und am Ende der kalten Periode keine böse Überraschung zu erleben.

Sparfuchs oder Energiefresser?

Bei einem neuen Auto ist beispielsweise eine der ersten Fragen: “Und, wieviel Liter braucht es?”. Was die eigene Wohnung oder das Haus betrifft, wissen die wenigsten, wie viel Energie es “schluckt” und wie der durchschnittliche Energieverbrauch des Hauses/der Wohnung aussieht. Dies soll sich ändern und deswegen ist seit rund 2 Jahren für alle Vermieter und Eigentümer der sogenannte Energieausweis für Wohngebäude Pflicht. Dieser Energiepass soll potenziellen Mietern oder Käufern eine grobe Einschätzung darüber liefern, ob das Wohnobjekt eher als “Sparfuchs” oder “Energiefresser” eingestuft werden kann. Dadurch lassen sich die anfallenden Kosten für den Energieverbrauch besser kalkulieren und verschiedene Angebote am Immobilienmarkt besser vergleichen. Schließlich sind die anfallenden Energiekosten für die Klimaanlage im Haus, die Elektrogeräte und die Warmwasseranlage nicht irrelevant für die Entscheidung, ob man diese Wohnanlage kaufen oder mieten möchte.

Energieausweis ist Pflicht

Am Besten ist es deswegen, bereits bei der Wohnungsbesichtigung nach dem Energieausweis für das Objekt zu fragen, dann sind Heiz- und Energiekosten kein Glücksspiel mehr. Seit dem 1. Januar 2009 nämlich haben alle Kauf- und Mietinteressenten bei allen Wohngebäuden das Recht, einen Energieausweis vom jeweiligen Objekt zu verlangen. Weigern sich Vermieter oder Eigentümer dagegen, können Sie sich einfach an eine zuständige Aufsichtsperson oder die Hausverwaltung wenden, dann drohen den Vermietern Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Lediglich unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind von dieser Pflicht des Energieausweises ausgeschlossen.

Von grün nach rot

Wo wir eine derartige Energieeinstufung und Markierung bereits kennen, ist bei Elektrogeräten. Dabei sorgt die Farbe des Energieeffizienz-Labels dafür, dass man den künftigen Energieverbrauch durch die Geräte zur Warmwasserbereitung und der Heizung besser abschätzen kann. Auf einer Skala von grün nach rot verschlechtern sich die Energieklassen maßgeblich, d.h. Der Energieverbrauch ist für ein mit rot markiertes Gerät am höchsten und dementsprechend hoch fallen auch die anfallenden Kosten aus. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden die Energiekosten überschaubar bleiben. Das Gleiche gilt für den Energieausweis für Wohngebäude, neben dem es zusätzlich Modernisierungsempfehlungen gibt. Diese zeigen auf, mit welchen unterschiedlichen Maßnahmen die Energiebilanz des besagten Gebäudes zusätzlich verbessert werden könnte und dienen deswegen in erster Linie dem Vermieter. Der Mieter kann seinen Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung auch darauf ansprechen, allerdings ist dieser nicht verpflichtet, diesbezüglich irgendwelche Angaben zu machen oder derartige Modernisierungen am Gebäude zu verwirklichen.

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